Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen dienen der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz der Mitarbeiter. Neben der G25 Untersuchung für Fahr- und Steuertätigkeiten, ist bei der Arbeit am Bildschirm insbesondere die ehemals als G37 Untersuchung bekannte arbeitsmedizinische Vorsorge zu berücksichtigen. Wir geben einen Überblick über die Notwendigkeit der G37 Untersuchung im Unternehmen. Auf den ersten Blick birgt die Arbeit am Bildschirm für den Mitarbeiter keine Risiken. Dennoch kann auch dies die Gesundheit des Mitarbeiters beeinflussen. Die arbeitsmedizinische Untersuchung für die Arbeit am Bildschirm, kurz G37, dient in erster Linie der Vorsorge. Der Bereich Bildschirmarbeit wird in Anhang Teil 4 der ArbMedVV behandelt und fällt unter den Bereich der Angebotsvorsorge. Wird die arbeitsmedizinische Vorsorge G37 nicht durch den Arbeitgeber angeboten, kann dies zu Bußgeldern bis zu 5.000 Euro führen. Informationen über die G37 Untersuchung sind darüber hinaus in der DGUV Information 250-007 enthalten. Die arbeitsmedizinische Vorsorge für die Arbeit am Bildschirm (G37 Untersuchung) richtet sich an alle Mitarbeiter, die regelmäßig am Bildschirm arbeiten. Regelmäßig bedeutet hier, dass mindestens 3 Stunden täglich vor einem Bildschirm gearbeitet wird. Unter „Beschäftigte an Bildschirmarbeitsplätzen“ fallen nach DGUV Information 250-007 Beschäftigte, die einen unwesentlichen Teil Ihrer Arbeit an einem Bildschirmgerät verrichten. Dies können beispielsweise Tätigkeiten mit folgenden Schwerpunkten sein: Ob eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für den Mitarbeiter mit Bildschirmtätigkeit erforderlich und anzubieten ist, ergibt sich aus der individuellen Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsbereich. Bei der G37 Untersuchung handelt es sich um eine fakultative Untersuchung, die somit nicht verpflichtend für den Arbeitnehmer ist. Der Arbeitgeber muss die Untersuchung dennoch zwingend für seine Mitarbeiter anbieten. Ob diese das Angebot wahrnehmen oder nicht, ist den Mitarbeitern selbst überlassen. Die arbeitsmedizinische Vorsorge „Bildschirm“ (G37 Untersuchung) sollte vor Aufnahme der Tätigkeit im Rahmen der Erstuntersuchung erfolgen. Im Anschluss ist die G37 Untersuchung in folgenden Abständen anzubieten und durchzuführen: Weitere Nachuntersuchungen sind in den gleichen Abständen nach der ersten Folgeuntersuchung anzubieten. Vorzeitige Untersuchungen sind nach ärztlichem Ermessen sowie beim Auftreten von arbeitsplatzbezogenen Beschwerden jederzeit möglich. Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung G37 Bildschirmarbeit wird die Sehschärfe des Mitarbeiters untersucht. Die G37 Untersuchung prüft die Sehfähigkeit des Mitarbeiters im Nahbereich (Bildschirmabstand 55-75cm / Lesebereich 30-35cm). Des Weiteren wird die Sehschärfe in Bezug auf den jeweiligen Arbeitsplatz überprüft. Dies umfasst insbesondere den Bereich am Schreibtisch. Darüber hinaus untersucht der Augenarzt, bei dem die G37 Untersuchung stattfindet, das zentrale Gesichtsfeld und testet allgemein die Sehfunktion, die Wahrnehmung der Raumtiefe, die Stellung der Augenachsen sowie die Wahrnehmung von Farben. Der Augenarzt orientiert sich dabei an einer Checkliste inkl. vordefinierter Grenzwerte als Mindestanforderung, mithilfe derer die gesetzlichen Anforderungen abgearbeitet werden, die an die G37 Untersuchung gestellt werden: Neben dem Test der Sehfähigkeit wird auch der Blutdruck gemessen sowie die allgemeine Arbeitsplatzsituation betrachtet. Im Rahmen der Untersuchung des Arbeitsplatzes werden insbesondere die Aspekte der Ergonomie berücksichtigt. Bei der Beurteilung der Ergonomie werden die Körperhaltung, die Stellung des Blickwinkels aber auch der Abstand zum Bildschirm sowie der Kontrast des Bildschirms und die Ausleuchtung des Arbeitsplatzes betrachtet. Im Anschluss erfolgt die ärztliche Bewertung. In der Regel dauert die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nicht länger als 15 Minuten. Ergibt die Untersuchung, dass spezielle Sehhilfen für die Arbeit am Bildschirmarbeitsplatz erforderlich sind, muss der Arbeitgeber diese Sehhilfen zur Verfügung stellen. Bei der Anpassung der Sehhilfe, insbesondere für Alterssichtige, sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: Die Verordnung von speziellen Sehhilfen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung werden in den nachfolgenden Verordnungen und Gesetzen geregelt: Arbeitsschutzgesetz Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge DGUV Grundsatz für arbeitsmedizinische Untersuchungen Bildschirmarbeitsplätze G 37 sowie Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem DGUV Grundsatz G 37 „Bildschirmarbeitsplätze“ Im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsschutzes muss der Arbeitgeber die Kosten für die G37 Untersuchung übernehmen. Hierunter fallen die Erstuntersuchung sowie die Folgeuntersuchungen durch den Betriebsarzt, aber auch die Freistellung des Arbeitnehmers und alle anfallenden Kosten. Zusätzliche Ausgabe können beispielsweise Fahrtkosten im Rahmen der Untersuchung sein oder Kosten, die durch Ergänzungsuntersuchungen sowie die Anordnung von Sehhilfen für den Bildschirmarbeitsplatz anfallen. Neben der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung G37 kann der Arbeitgeber durch Unterweisungen am Arbeitsplatz zur Sicherheit seiner Mitarbeiter bei der Arbeit an einem Bildschirmarbeitsplatz beitragen. Weitere Informationen zu Unterweisungen zur Bildschirmarbeit, mobilem Arbeiten und Arbeiten im Homeoffice finden Sie in unserem ergänzenden Beitrag:Rechtliche Grundlagen der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung für die Arbeit am Bildschirm (ehemals G37)
Für wen ist die G37 Untersuchung sinnvoll?
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung verpflichtend oder nicht?
Wann wird die G37 Vorsorgeuntersuchung durchgeführt?
Was wird im Rahmen der G37 Untersuchung überprüft?
Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung
… 3. Bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene ... zu berücksichtigen.“Kosten der arbeitsmedizinischen Vorsorge (G37 Untersuchung)
Weitere Vorsorgemaßnahmen
FAQs
Arbeitsmedizinische Vorsorge: Bildschirmarbeit (ehemals G 37 Untersuchung)? ›
Die arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Bildschirmarbeit (ehemals G 37) dient der Früherkennung gesundheitlicher Beeinträchtigungen durch Bildschirmarbeit. Beschäftigte, die täglich drei oder mehr Stunden am Monitor arbeiten, sind einem erhöhten Risiko für Augenbeschwerden oder Augenerkrankungen ausgesetzt.
Was beinhaltet die g37 Untersuchung? ›Im Rahmen der G 37 Untersuchung kann der Augenarzt, je nach Fallkonstellation und erforderlichen Abläufen, unterstützen. Grundsätzlich trägt die am Bildschirm arbeitende Person dieselbe Brille wie im alltäglichen Leben (Universalbrille), wenn eine Korrektion von Brechungsfehlern erforderlich ist.
Wie oft muss man die g37 anbieten? ›Erstuntersuchung: innerhalb von drei Monaten vor Beginn der Tätigkeit. Zweite Vorsorge: spätestens nach zwölf Monaten nach der Erstuntersuchung. Danach: regelmäßig alle drei Jahre.
Ist eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung für Beschäftigte an Bildschirmarbeitsplätzen erforderlich? ›G 37-Untersuchung gibt es nicht mehr!
Dort ist die Vorsorge „Tätigkeiten an Bildschirmgeräten” als „Angebotsvorsorge” festgelegt. Das bedeutet: Der Arbeitgeber muss die arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten, für Beschäftigte ist die Teilnahme freiwillig.
Eine G 37 Untersuchung kostet meist zwischen 60 Euro und 80 Euro. Hinzu kommen bei Bedarf weitere Kosten für eine Sehhilfe, die sogenannte Bildschirmarbeitsplatzbrille. Die G 37 Untersuchung ist in der Regel mehrwertsteuerfrei.
Was wird bei einer Bildschirmuntersuchung gemacht? ›Untersucht wird Sehschärfe, räumliches Sehen, der Farbsinn sowie Stellung und Beweglichkeit der Augen. Vor allem bei schon bestehenden Sehschwächen können nach langem Arbeiten am Bildschirm Beschwerden wie tränende Augen, Kopfschmerzen oder Flimmern auftreten.
Ist die g37 Untersuchung Arbeitszeit? ›Die im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anfallenden Gesamtkosten trägt der Arbeitgeber. Die Zeiten für diese Untersuchungen zählen als Arbeitszeit (§ 3 Abs. 3 ArbMedVV).
Ist man verpflichtet zu einer arbeitsmedizinischen Untersuchung zu gehen? ›Ein Betriebsarzt ist für jeden Arbeitgeber Pflicht, unabhängig von der Betriebsgröße. Er berät und unterstützt ihn in allen arbeitsmedizinischen Fragen und führt Untersuchungen durch. Der Arbeitgeber muss zahlreiche Gesundheitschecks anbieten, für den Arbeitnehmer sind sie meist freiwillig.
Ist die arbeitsmedizinische Untersuchung Pflicht? ›Die Unternehmen sind verpflichtet, für ihr beschäftigtes Personal vor der Aufnahme einer gefährdenden Tätigkeit eine arbeitsmedizinische Vorsorge nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbmedVV) anzubieten (Pflicht-, Angebotsvorsorge) bzw. vorzuhalten (Wunschvorsorge).
Welche g Untersuchungen sind verpflichtend? ›- Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung (ehemals G42)
- Eignungsuntersuchungen z.B. Fahr-Steuertätigkeit (G25) oder Absturzgefahr (G41)
- Lärm (ehemals G20)
- Asbestfaserhaltiger Staub (ehemals G1.2)
- Atemschutzgeräte (ehemals G26)
Welche Pflichten muss der Arbeitgeber bei Bildschirmarbeitsplätzen erfüllen? ›
Der Arbeitgeber muss Arbeitnehmern, die am Bildschirm arbeiten, vor Aufnahme ihrer Tätigkeit, während der Tätigkeit und bei Sehproblemen eine Angebotsvorsorge anbieten (§ 5 ArbMedVV). Die Angebotsvorsorge enthält das Angebot auf eine angemessene Untersuchung der Augen und des Sehvermögens.
Ist der Arbeitgeber verpflichtet eine Bildschirmarbeitsplatzbrille zu bezahlen? ›Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Kosten für die arbeitsmedizinische Untersuchungen der Arbeitgeber tragen muss.
Kann man die arbeitsmedizinische Untersuchung ablehnen? ›Die Pflichtvorsorge ist Tätigkeitsvoraussetzung. Die Angebotsvorsorge muss vom Arbeitgeber selbst angeboten werden. Für Beschäftigte ist die Angebotsvorsorge freiwillig. Eine Ablehnung hat keine negativen Konsequenzen.
Wie heißt die G 37 jetzt? ›Mit der Bildschirmarbeitsplätze Vorsorge (ehem. G 37 Untersuchung) werden gesundheitliche Gefahren frühzeitig erkannt und verhindert. So wird für besseren Arbeitsschutz im Betrieb gesorgt.
Ist eine G 37 Untersuchung Pflicht? ›Bei der G37 Untersuchung handelt es sich um eine fakultative Untersuchung, die somit nicht verpflichtend für den Arbeitnehmer ist. Der Arbeitgeber muss die Untersuchung dennoch zwingend für seine Mitarbeiter anbieten. Ob diese das Angebot wahrnehmen oder nicht, ist den Mitarbeitern selbst überlassen.
Warum sollte das Sehvermögen bei Bildschirmarbeit regelmäßig überprüft werden? ›Dennoch ist es sinnvoll, das Sehvermögen bei Beschäftigten an Bildschirmarbeitsplätzen regelmäßig zu überprüfen, damit eine Fehlsichtigkeit erkannt und optimal korrigiert werden kann. So leiden zum Beispiel etwa 35 Prozent der Bevölkerung an einer Kurzsichtigkeit.
Wie sieht ein ergonomischer Bildschirmarbeitsplatz aus? ›Eine gesunde Haltung. Bei einem Abstand zum Monitor von 50 bis 80 cm sollte der Blickwinkel mindestens bei 20 Grad liegen. Für eine ergonomisch günstige Haltung, ist der Unterarm in einem Winkel von etwa 90 Grad anzuwinkeln, eine Handballenauflage entlastet dabei die Handgelenke.
Wann handelt es sich um einen Bildschirmarbeitsplatz? ›ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) Bildschirmarbeit: Als Bildschirmarbeit wird jene Arbeit an Bildschirmen definiert, welche länger als drei Stunden pro Tag oder länger als zwei Stunden ununterbrochen durchgeführt wird.
Was beinhaltet eine G35 Untersuchung? ›Die ärztliche Vorsorgeuntersuchung ist ein wesentlicher Bestandteil der G35-Untersuchung und beinhaltet unter anderem die Messung des Blutdrucks. Darüber hinaus können Laboruntersuchungen von Blut-, Urin- und Stuhlproben durchgeführt werden.